Weg zur logopädischen Behandlung 

Die Logopädie beinhaltet die Untersuchung und Therapie krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen, als auch Maßnahmen zur Prävention.

Der Arzt stellt bei Therapiebedarf ein Rezept für die logopädische Vorstellung aus. 

Logopädische Therapien werden über eine spezifische Verordnung (Heilmittelverordnung für Sprach-, Sprech- und Stimmtherapie) mit den Krankenkassen abgerechnet. 

Daher bitten wir den Patienten zum Vorstellungstermin eine entsprechende Verordnung, die von einem HNO-Arzt/Phoniater, Kinderarzt, bzw. Mediziner, der eine Audiometrie in seiner Praxis durchführen kann, mitzubringen. Leitsymptomatik ist den HMRL zu entnehmen. 

Für Zahnärzte und Kieferorthopäden gilt eine andere Regelung, da sie nicht den neuen HMRL unterliegen. Anwendung findet hier das Rezept Muster 16 für Heilmittel mit entsprechender Diagnose und Anzahl der verordneten logopädischen Sitzungen. 

Nach Ausstellung des Rezeptes melden sich die Eltern telefonisch in der logopädischen Praxis an und bekommen einen Vorstellungstermin.

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