Die Logopädie beinhaltet die Untersuchung
und Therapie krankheitsbedingter Kommunikationsstörungen, als
auch Maßnahmen zur Prävention.
Der
Arzt stellt bei Therapiebedarf ein Rezept für die logopädische Vorstellung
aus.
Logopädische
Therapien werden über eine spezifische Verordnung (Heilmittelverordnung für
Sprach-, Sprech- und Stimmtherapie) mit den Krankenkassen abgerechnet.
Daher
bitten wir den Patienten zum Vorstellungstermin eine entsprechende Verordnung,
die von einem HNO-Arzt/Phoniater, Kinderarzt, bzw. Mediziner, der eine Audiometrie
in seiner Praxis durchführen kann, mitzubringen. Leitsymptomatik
ist den HMRL zu entnehmen.
Für
Zahnärzte und Kieferorthopäden gilt eine andere Regelung, da sie nicht den
neuen HMRL unterliegen. Anwendung findet hier das Rezept Muster 16 für
Heilmittel mit entsprechender Diagnose und Anzahl der verordneten logopädischen
Sitzungen.
Nach Ausstellung des Rezeptes melden sich die Eltern telefonisch in der logopädischen Praxis an und bekommen einen Vorstellungstermin.