Wer übernimmt die Kosten

Die Logopädie ist Teil der medizinischen Grundversorgung.

Die logopädische Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden und erfolgt in Einzel- oder Gruppentherapie.

Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung sind alle Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben zuzahlungspflichtig.

Die Zuzahlung beträgt seit dem 01.01.2004:

10 % der Kosten pro erbrachter Leistung, sowie eine Pauschale von 10 € pro Verordnung.

Versicherte müssen eine Zuzahlung in Höhe von 2% der Jahresbruttoeinkommen leisten (chronisch kranke Menschen 1%).

Es ist daher sinnvoll, die Quittungen über die Zuzahlungen aufzubewahren. Haben Sie die entsprechende Belastungsgrenze erreicht, können Sie einen Befreiungsausweis für den Rest des jeweiligen Kalenderjahres beantragen.

 

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